4/8 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2024.GSI.880 seien. Zudem habe der derzeit zuständige regionale Partner die Möglichkeit, weitere Integrationsangebote ausserhalb des eigenen Perimeters zu prüfen, sofern dies im Einzelfall angezeigt sei. Die Vorbringen der Beschwerdeführenden würden keinen Organisationswechsel rechtfertigen.