4.1 Die Beschwerdeführenden begründen ihr Gesuch vom 5. April 2024 um Organisationswechsel mit der Notwendigkeit der regionalen Verankerung und Vernetzung sowie die Erreichbarkeit des regionalen Partners. Für die Integrationsförderung und die Fallführung seien Kenntnisse von lokalen und kostenlosen Angeboten erforderlich. Die Reise verursache grosse Kosten und sei zeitaufwändig. Beides würde sich bei einem Wechsel verringern.