Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 8. Mai 2024. Darin hat die Vorinstanz das Gesuch um Organisationswechsel abgelehnt. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden um Organisationswechsel zu Recht abgewiesen hat. 3. Rechtliche Grundlagen