5.3 Die Beschwerdeführenden begründen ihre Beschwerde weiter mit der langen Reise von ihrem Wohnort zu den diversen Standorten des zuständigen regionalen Partners. Die Reisezeit vom Wohnort zu diesen Standorten beträgt rund eineinhalb Stunden. Dies ist zwar eher lang, jedoch grundsätzlich zumutbar. Es sind keine Umstände ersichtlich, die den Beschwerdeführenden die Reise oder das Umsteigen erschweren und damit unzumutbar machen würden. Weiter ist anzumerken, dass eine längere Anreise für einzelne Kurstage, die nicht regelmässig stattfinden, in Kauf genommen werden muss und keinen Grund für einen Organisationswechsel darstellen.