4.3 Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Beschwerde vom 27. Mai 2024 vor, bei anderen Personen sei der Umzug aus dem Perimeter ausreichend gewesen für einen Organisationswechsel, deshalb hätte ihr Gesuch auch gutgeheissen werden müssen. Zudem hätten sie diverse Probleme mit der X.___. Beispielsweise habe ihnen die X.___ gesagt, Freiwilligenarbeit sei nicht wichtig. Die X.___ hindere sie an der ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Beschwerdeführer 1 sowie auch die Beschwerdeführerin 2 seien ausgebildete Mathematiklehrpersonen. In der Kirchgemeinde würden sie Kindern von der 1. bis zur 9. Klasse im Fach Mathematik helfen.