hindere sie daran, kostenlose Kurse zu besuchen und nehme keine Rücksicht auf ihre Integrationsbemühungen. Weiter hätten sie am 27. Oktober 2023 der X.___ eine Arztrechnung in Höhe von CHF 107.00 eingereicht. Diese Rechnung habe die X.___ nicht bezahlt. Einen Monat später habe der Arzt eine neue Rechnung in Höhe von CHF 117.00 geschickt. Trotz erneuter Meldung habe die X.___ die Rechnung nicht bezahlt. Eine Woche später habe der Arzt die Rechnung, nun in Höhe von CHF 127.00, nochmals geschickt und bei Nichtbezahlung eine «Zwangsvollstreckung» angedroht. Diese Arbeitsweise der X.___ würde die Beschwerdeführenden, die sich an die Regeln hielten, beunruhigen.