Auch für die weiteren Kurse müssten sie nach F.___, G.___ oder H.___ fahren, was sowohl zeitlich als auch reisetechnisch ein Problem sei. Der Deutschkurs des Beschwerdeführers 1 habe am 26. Oktober 2023 geendet, sein neuer Kurs habe erst am 23. Januar 2024 begonnen. Trotz seines Antrags habe er während drei Monaten keinen Deutschkurs besuchen können. Die Beschwerdeführenden würden versuchen, sich schnell zu integrieren, jedoch bremse sie die X.___ aus. Die X.___ 6 Beschwerdeentscheid der GSI Nr. 2022.GSI.848 vom 22. August 2022 E. 4