4.1 Das Gesuch vom 12. Januar 2024 begründeten die Beschwerdeführenden damit, dass sich die Zeiten des gratis Deutschkurses des Beschwerdeführers 1 mit den Deutschkurszeiten der X.___ der Beschwerdeführerin 2 überschneiden würde. Aufgrund der zweistündigen Reise zum Deutschkurs könne der Beschwerdeführer 1 nun den gratis Deutschkurs nicht mehr besuchen, da er sich in dieser Zeit um den Beschwerdeführer 3 kümmern müsse. Hinzu kämen die Transportkosten von CHF 330.40 pro Monat. Auch für die weiteren Kurse müssten sie nach F.___, G.___ oder H.___ fahren, was sowohl zeitlich als auch reisetechnisch ein Problem sei.