- Andere fachliche Gründe: Wichtig ist die Abgrenzung fachlicher von anderen Gründen, so sind persönliche Präferenzen kein Grund für einen Organisationswechsel. Der Wechsel der fallführenden Stelle muss die Ziele der Fallführung der nachhaltigen Integration wesentlich unterstützen. Ziele der Fallführung sind die nachhaltige sprachliche, berufliche und soziale Integration sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit, beispielsweise auch im Falle einer Neugründung einer Familie. 4. Argumente der Verfahrensbeteiligten