5.6 Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Erklärung des Gläubigers, die zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung ohne Säumnis verlangt. Auch im öffentlichen Recht wird verlangt, dass die Geldforderung unmissverständlich geltend gemacht und zur Zahlung innert einer bestimmten Frist aufgefordert wird, z.B. mit einem Schreiben, in dem die Zahlung verlangt wird.30 Nach herrschender Meinung darf die Mahnung auch schon vor Eintritt der Fälligkeit der Forderung und damit vorsorglich ausgesprochen werden.31