1. Die A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) verfügte seit dem 15. März 2018 mit Wirkung ab 1. April 2018 über eine unbefristete Bewilligung zum Betrieb eines Geburtshauses. Per 31. Dezember 2021 entzog ihr das Gesundheitsamt (GA; nachfolgend: Vorinstanz) die Betriebsbewilligung. Gegen den Entzug der Betriebsbewilligung erhob die Beschwerdeführerin am 30. Dezember 2021 Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern. Am 17. Januar 2022 erteilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin eine neue unbefristete Betriebsbewilligung.1