5.8 In der ärztlichen Überweisung vom 14. Mai 2024 stellt der behandelnde Arzt weder eine Diagnose noch geht er auf die Wohnsituation und deren Wirkung auf die Gesundheit des Beschwerdeführers ein. Aus dem Bericht geht jedoch hervor, dass der Beschwerdeführer aufgrund von Schlafapnoe überwiesen wird. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Schlafprobleme und insbesondere die mangelhafte Erholung nicht ausschliesslich psychischer, sondern auch physischer Natur sein könnten. Zudem könnte die allenfalls bestehende Schlafapnoe auch für die weiteren vom Beschwerdeführer beklagten Symptome wie Tagesmüdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen ursächlich sein.27