Die Feststellung, dass die Wohnumstände ursächlich für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes seien, stehe in einem gewissen Widerspruch, wonach die «Sehnsucht nach der Familie, Insuffizienzgefühle gegenüber der Familie, nicht arbeiten können» krank mache. An den traumatischen Fluchterfahrungen, der Trennung der Familie und den im Rahmen eines Asylverfahrens bestehenden Unsicherheiten ändere auch eine individuelle Unterkunft wenig. Wenn ein Arzt eine Empfehlung ausspreche, dass aus psychiatrischer Sicht eine Einzelunterbringung notwendig sei, handle es sich um eine medizinische Beurteilung.