einem weiteren Verbleib in der Kollektivunterkunft verschlechtern würde. Auch in einer Kollektivunterkunft gäbe es gewisse Rückzugsmöglichkeiten. Zudem sei eine gute gesundheitliche Versorgung gewährleistet. In der ärztlichen Stellungnahme vom 8. Februar 2024 werde ein Wechsel des Wohnsettings aufgrund der Beschwerden des Beschwerdeführers dringend empfohlen. Die Feststellung, dass die Wohnumstände ursächlich für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes seien, stehe in einem gewissen Widerspruch, wonach die «Sehnsucht nach der Familie, Insuffizienzgefühle gegenüber der Familie, nicht arbeiten können» krank mache.