Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er bis zur Flucht aus seiner Heimat und der damit verbundenen Trennung von seiner Frau und seinen beiden Töchtern sowie seinem Zuhause, eine psychisch und somatisch sehr gesunde und sozial-emotional fähige Person gewesen sei. Er habe 15 Jahre lang im Bildungsbereich gearbeitet und sei stets mit den Problemen und Belastungen von anderen Menschen konfrontiert gewesen. Er habe daher gelernt, nach aussen hin stets professionell, gefasst und ruhig aufzutreten. Deshalb präsentiere er sich gegen aussen freundlich, höflich und soweit möglich ruhig. Da er aber seit seinem Aufenthalt in der Schweiz selbst psychisch und physisch an seine Grenzen