Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 10. April 2024. Darin weist sie das Gesuch des Beschwerdeführers um Wechsel in eine individuelle Unterkunft ab. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Wechsel in eine individuelle Unterkunft zu Recht abgelehnt hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Unterbringung gemäss Zwei-Phasen-System