2. Mit E-Mail vom 16. Januar 2024 an die Vorinstanz stellte der Beschwerdeführer aufgrund seines gesundheitlichen Zustands ein Gesuch um Unterbringung in einer individuellen Unterkunft.3 3. Mit Verfügung vom 10. April 2024 wies die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers ab.4 4. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 6. Mai 2024 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm der Auszug aus der Kollektivunterkunft in eine individuelle Unterkunft zu erlauben.5