Die Beschwerde vom 8. Januar 2024 ist gutzuheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 12. Dezember 2024 ist aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, die Beschwerdeführenden spätestens innert zwei Monaten seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheides in einer geeigneten Individualunterkunft unterzubringen. 6. Kosten