4.4 Die Beschwerdeführerin hat am 13. April 2024 erfolgreich das A2 Zertifikat erlangt. Gestützt auf die Angaben der Vorinstanz sind auch die Wohnkompetenzen als auch die soziale Integration der Beschwerdeführenden ohne Weiteres gegeben. Damit erfüllen die Beschwerdeführenden die kumulativen Voraussetzungen für die Ausnahme vom Zwei-Phasen-System gemäss Art. 46 SAFV für Familien mit Kindern. Die Familie verfügt über die erforderlichen Wohnkompetenzen, mindestens eine erwachsene Person hat das Sprachniveau A1 erreicht und die soziale Integration der Familienmitglieder ist gewährleistet. Entgegen den Angaben der Vorinstanz ist der Ausnahmetatbestand Familien mit