b SAFG) vom Zwei-Phasen-System abgewichen werden kann. Da das Gesuch einer Familie mit Kindern zu beurteilen ist, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der Ausnahmetatbestand Familien mit Kindern erfüllt ist, bevor gegebenenfalls auf den Ausnahmetatbestand der besonderen Verletzlichkeit einzugehen ist. 4. Familien mit Kindern