Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 12. Dezember 2023. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden um individuelle Unterkunft zu Recht abgelehnt hat. 3. Rechtliche Grundlagen Art. 35 SAFG sieht ein Zwei-Phasen-System für die Unterbringung der nachfolgenden Personen vor: Personen im laufenden Asylverfahren, solange der Bund für sie Beiträge nach der Asylgesetzgebung 9 Gesetz vom 3. Dezember 2019 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) 10 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)