1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 26. Februar 2024 wird aufgehoben und die Sache zur Sachverhaltserstellung und zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'500.00, werden der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführer, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben