5.2 In den Hausordnungen der Vorinstanz ist der jeweilige Geltungsbereich nicht explizit geregelt. Einer Hausordnung immanent ist jedoch, dass sie nur für das entsprechend Haus respektive Grundstück Gültigkeit hat. Für Bereiche ausserhalb dessen und insbesondere für den öffentlichen Raum findet die Hausordnung keine Anwendung. Der Bus fällt somit offensichtlich nicht in den Geltungsbereich der Hausordnung der Kollektivunterkunft.