Ein weiteres Kriterium ist die Eingriffsintensität des zu fällenden Entscheids in Rechte der oder des Betroffenen. Hohe Anforderungen werden deshalb an die Begründungsdichte von Haftentscheiden gestellt, da hier regelmässig erhebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit zur Diskussion stehen. Ähnliches gilt bei anderen einschneidenden oder stark belastenden Verwaltungsakten, namentlich wenn sie Strafcharakter haben oder sich auf die wirtschaftliche Existenz auswirken.15