Als schwere Verstösse gegen die Hausordnung würden insbesondere die Drohung und/oder Gewaltanwendung gegen in der Kollektivunterkunft anwesende Personen gelten. Die Bewohnerinnen und die Bewohner der Kollektivunterkunft würden darüber informiert, dass insbesondere schwere Verstösse zu Sanktionen führen könnten, da die Ordnung und Sicherheit in den Kollektivunterkünften in gravierender Weise verletzt würden.