Es sei nicht verboten, die Kollektivunterkunft in alkoholisiertem Zustand zu betreten. Gleiches gelte für verbale oder nonverbale Auseinandersetzungen zwischen Mitbewohnern die Kollektivunterkunft, die ausserhalb dieser entstanden seien. Für solche Streitigkeit sei die Polizei zuständig. Es liege somit kein Verstoss gegen die Hausordnung der Kollektivunterkunft vor.