Es dürfe weder vom Beschwerdeführer noch dessen Familienangehörigen erwartet werden, sich dem Risiko von Massnahmen gegen Leib und Leben auszusetzen. Die Rentengelder könnten damit nicht tatsächlich, problemlos und zeitnah realisiert werden respektive nicht in zumutbarer Weise erhältlich gemacht werden, womit eine Anrechnung der Rente gesetzeswidrig sei.19 19 Replik vom 4. April 2025