Wer willentlich oder wissentlich eine terroristische Organisation finanziell unterstütze, werde zudem wie ein Mitglied bestraft. Gemäss einem Zeitungsartikel sei gegen 37 Personen ein Haftbefehl erlassen worden, weil sie durch Geldüberweisungen der Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer Terrororganisation verdächtigt würden. Bereits geringfügige Handlungen, wie das Nutzen einer App oder der Besitz einer Zeitschrift, würden ausreichen, um als Terrorist ins Visier der Behörden zu gelangen. Da der Beschwerdeführer als Terrorist gelte, würden bereits Geldüberweisungen an ihn als Unterstützung und Finanzierung eines Terroristen qualifiziert und streng bestraft werden.