Es sei allgemein bekannt, dass sein Heimatland politisch missliebige Personen auch im Ausland beschatte und teilweise gar entführen beziehungsweise durch eigene Sicherheitskräfte festnehmen lasse. Zudem gelte gemäss den Gesetzen in seinem Heimatland nicht nur die Unterstützung einer terroristischen Organisation als Straftat, sondern es werde jede Person, die einem Terroristen oder einer terroristischen Organisation Gelder zur Verfügung stelle oder sammle mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Wer willentlich oder wissentlich eine terroristische Organisation finanziell unterstütze, werde zudem wie ein Mitglied bestraft.