Daher habe er seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern die Bankkarte überlassen, damit diese ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten. Bis zum Erlass des Haftbefehls, sei er alleine für den Lebensunterhalt der Familie verantwortlich gewesen. Sein bereits erwachsener Sohn studiere an der Universität, die beiden minderjährigen Töchter würden staatliche Schulen besuchen und seine Ehefrau sei Hausfrau und erziele kein eigenes Einkommen. Mit der Flucht des Beschwerdeführers hätten sie die einzige Einkommensquelle verloren und seine Rente würde der Familie das Überleben sichern.