und die medizinische Grundversorgung ausgerichtet. Ihre Rente aus der D. wird vollumfänglich einge- rechnet. Der Gesamtbetrag der Sozialhilfeleistungen und deren Aufteilung auf die einzelnen Budgetposten ergeben sich aus dem Grundbudget vom 02.12.2024 (Beilage). Weitere Leistungen können nur auf Antrag hin bewilligt werden. Aus dem der Verfügung beigefügten Sozialhilfebudget vom 2. Dezember 2024 für den Monat Dezember 2024 geht hervor, dass dem Beschwerdeführer Sozialversicherungsleistungen (Rente) im Umfang von CHF 1079.30 als Einnahmen angerechnet werden.