5.6 Der Beschwerdeführer ist durch die Einreichung der Arztzeugnisse seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen werden. Es kann von einem Laien, der im Übrigen nicht deutscher Muttersprache ist, nicht verlangt werden, dass er weiss, dass Arztzeugnisse funktionsbezogen ausgestellt werden sollen. Allerdings hat der Beschwerdeführer seine Absenzen beim Sprachkurs zunächst mit dem zu tiefen Sprachniveau im Kurs begründet.47