In der Weisung vom 3. November 2024 wiederum gab sie an, der Beschwerdeführer müsse ein Arztzeugnis einreichen, falls er den lntegrationsmassnahmen nicht nachkommen könne.45 In der E-Mail vom 7. November 2024 gab sie ebenfalls explizit an, mit dem neuen Arztzeugnis sei eine Teilnahme an einem Deutschkurs nicht möglich.46 Im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt