Bis heute liege kein ärztliches Zeugnis vor, welches bestätige, dass der Deutschkurs im Monat Oktober nicht möglich gewesen wäre.28 Im Nachtrag zur Beschwerdevernehmlassung vom 12. März 2024 hielt die Vorinstanz fest, dass das Arztzeugnis vom 19. Oktober 2024 für die Dauer vom 1. bis 31. Oktober 2024 rückwirkend zugestellt worden sei und die Wiederaufnahme des Sprachkurses offengelassen habe.29