Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 5. Dezember 2024. Darin verfügte die Vorinstanz eine Kürzung des Grundbedarfs im Umfang von 10% per 1. Februar 2025 während sechs Monaten. Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung dieser Verfügung. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht eine Kürzung des Grundbedarfs im Umfang von 10 % während sechs Monaten verfügte. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten