23. Am 30. Januar 2025 ersuchte die Rechtsabteilung die Vorinstanz telefonisch, die Vorakten insbesondere mit der Mahnung, der Weisung und der Verfügung zu vervollständigen.24 24. Per E-Mail vom 30. Januar 2025 schickte die Vorinstanz der Rechtsabteilung die Beschwerde inklusive Beilagen, die lnstruktionsverfügung der Rechtsabteilung vom 23. Dezember 2024, die Mahnung sowie die Weisung und die angefochtene Verfügung. 25. Diverse Unterlagen (E-Mails, Gesprächsnotizen / Fallführungseinträge, usw.), die die Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung, der Mahnung und der Weisung erwähnt hat, fehlten weiterhin in den Vorakten.