Weiter habe der Beschwerdeführer keine Arbeitsbemühungen eingereicht. Heute habe der Beschwerdeführer ein Arztzeugnis für die Dauer vom 6. bis 30. November 2024 zugesandt.18 Dies bedeute, dass die Weisung wegen der nicht eingereichten Arbeitsbemühungen für den Monat November entfalle. Schliesslich hielt die Vorinstanz fest: «Bitte beachten Sie: Mit dem neuen Arbeitszeugnis (recte: Arztzeugnis) ist eine Teilnahme an einem Deutschkurs nicht möglich, da Ihnen der Arzt eine 100% Arbeitsunfähigkeit verordnet hat.» Sobald keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliege, könne der Beschwerdeführer einen Einstufungstest absolvieren und eine neue Anmeldung für einen Deutschkurs erfolgen.