3/13 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.3101 Falls dies nicht möglich sei, müsse der Beschwerdeführer bis am 8. November 2024 ein Arztzeugnis vorlegen, das bescheinige, dass er 100 % arbeitsunfähig sei. Die Nichteinhaltung dieser Weisung habe eine Kürzung des Grundbedarfs von 20 % für sechs Monate zur Folge.16