5.2 Im Schreiben vom 3. Oktober 2024 begründet der behandelnde Arzt seine Empfehlung, die Beschwerdeführerin sei in einer eigenen Wohnung unterzubringen, mit der Vermeidung einer postoperativen Infektion.14 Auch im zweiten Schreiben vom 9. Dezember 2024 begründet der behandelnde Arzt seine Empfehlung, neben der psychischen und körperlichen Belastung bei multiplem Tumorleiden, mit den zwei Operationen.15 Das Risiko für eine postoperative Infektion beschränkt sich auf einen kurzen Zeitrahmen unmittelbar nach einer Operation. Gemäss vorliegenden Akten ist aktuell weder ein weiterer Eingriff noch eine Chemotherapie geplant.