4.1 Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, dass ihr am 4. Oktober 2024 eine Zyste entrernt worden sei. Nach dieser Operation habe ihr Arzt in einem Bericht festgehalten, dass die Unterbringung in einer Kollektivunterkunft nicht geeignet sei. Kurze Zeit später habe sie erfahren, dass sie an zwei verschiedenen seltenen Krebsarten leide. Sie leide an unerträglichen Schmerzen und