Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 15. November 2024. Darin weist sie das Gesuch der Beschwerdeführerin um Wechsel in eine individuelle Unterkunft ab. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin um individuelle Unterkunft zu Recht abgewiesen hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Unterbringung gemäss Zwei-Phasen-System