2. Am 21. Oktober 2024 stellte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands ein Gesuch um Unterbringung in einer individuellen Unterkunft.2 3. Mit Verfügung vom 15. November 2024 wies die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin ab.3 4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 14. Dezember 2024 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihr der Auszug aus der Kollektivunterkunft in eine individuelle Unterkunft zu erlauben.4