Eine allfällige Abweichung müsste deshalb begründet werden.15 Die nachfolgend im Zusammenhang mit der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe relevanten Konkretisierungen des Handbuchs Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe erweisen sich als überzeugende Konkretisierungen der rechtlichen Vorgaben und als dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, weshalb keine Gründe vorliegen, um vom Handbuch Asylund Flüchtlingssozialhilfe abzuweichen.