In der Gemeinde Grossaffoltern beginnen die Winterferien am Samstag, 21. Dezember 2024.21 Die mit Verfügung vom 7. November 2024 angesetzte Frist zum Verlassen der Unterkunft liegt damit kurz nach dem ersten Tag der Schulferien. Die Vorinstanz hat damit die Frist so angesetzt wie gesetzlich vorgesehen. Die verfügte Frist zum Verlassen der Unterkunft erweist sich damit als angemessen und die Beschwerde vom 5. Dezember 2024 ist abzuweisen.