Die Beschwerdeführerin 2 zeige Symptome wie Schlaflosigkeit, Albträume und emotionale Überforderung, die durch die Unterstützung der sozialen Umgebung hätten gemildert werden können. Ein Umzug in ein Rückkehrzentrunn würde dieses fragile Gleichgewicht jedoch zerstören und die psychische Stabilität der Beschwerdeführerinnen gefährden.