Die enge Betreuung durch Fachpersonen und das soziale Netzwerk sei besonders hervorzuheben. Aufgrund des alarmierenden psychischen Zustands der Beschwerdeführerin 2, sei eine sozialpädagogische und eine psychotherapeutische Begleitung installiert worden. Auch für die Beschwerdeführerin 1, welche an den psychischen Folgen ihrer Flucht leide, sei dank privater Initiative eine Therapie organisiert worden. Diese Unterstützungsmassnahmen hätten nur durch das Engagement von Freundinnen und Nachbarn realisiert werden können, die sowohl organisatorische als auch finanzielle Hilfe leisten würden.