3/9 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.2862 2. Streitgegenstand Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 7. November 2024. Die Vorinstanz verfügt darin die Frist zum Verlassen der Unterkunft. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die verfügte Frist zum Verlassen der Unterkunft rechtmässig ist. 3. Rechtliche Grundlagen