Vorliegend ist zu prüfen, ob ein pflichtwidriges Untätigbleiben der Vorinstanz vorliegt. Streitgegenstand ist somit die Frage, ob das Verhalten der Vorinstanz eine Rechtsverweigerung darstellt. Bei Bejahung dieser Frage ist die Beschwerde gutzuheissen und die Vorinstanz anzuweisen, die unterlassene Handlung — Festlegen eines Integrationsplans — innert Frist an die Hand zu nehmen.15 3. Rechtliche Grundlagen