8. Mit Instruktionsverfügung vom 4. März 2025 forderte die Rechtsabteilung die Vorinstanz und die Beschwerdeführerin auf, sich zum Stand der Dinge zu äussern und insbesondere mitzuteilen, ob in der Zwischenzeit ein individueller Integrationsplan vereinbart werden konnte oder ob entsprechende Bemühungen am Laufen sind. Sozialhilfeantrag vom 15. Mai 2023 (Vorakten) 2 Beilage 1 der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 10. Dezember 2024 (Akten GSI) 3 E-Mail der Beschwerdeführerin vom 22. Oktober 2024 (Vorakten, Beleg 10) 4 Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)