Durch regelmässige Psychotherapiesitzungen werde dem Rechnung getragen. Schliesslich führt die Vorinstanz aus, dass sie den Beschwerdeführer intern für einen Take-off-Platz vorgemerkt habe, welcher speziell für jüngere Personen in Ausbildung in kleineren Kollektivunterkünften vorgesehen sei. Sobald ein Platz frei werde, erhalte er Bescheid. 4.3 Der Beschwerdeführer beruft sich in seiner Beschwerde vom 6. November 2024 auf das Gesuch vom 23. September 2024, wonach er vorwiegend aufgrund seiner psychischen Gesundheit in individuelle Wohnverhältnisse zu entlassen sei.